Qualitätssicherungssystem im Bereich Verkehrssicherung

Zertifizierungen

1. Qualitätssicherungssystem im Bereich Verkehrssicherung

In Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Straßenausstattung e. V. wurde in 2012 ein freiwilliges Qualitätssicherungssystem entwickelt, welchem sich Unternehmen der Verkehrssicherung zur Qualifizierung unterwerfen können. Dabei werden die betroffenen Unternehmen durch unabhängige Sachverständige (die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsgemeinschaft StrAus-Zert in Hagen) hinsichtlich sämtlicher Arbeitsabläufe und der dazu verwendeten Materialien überprüft. Auch wird die Qualifikation der handelnden Mitarbeiter auf allen Führungsebenen betrachtet und die Unternehmen hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen u. a. bezüglich Mindestlohn, Berufsgenossenschaft, Lagerstätten (insbesondere Batterien und Markierungsmaterialien) und Präqualifizierungsvoraussetzungen geprüft.

Unsere Auftraggeber werden so in die Lage versetzt, sich über die jeweiligen Bewerber oder Bieter für die zu vergebende spezifische Leistung der Verkehrssicherung ein hinreichendes, sachgerechtes, objektives und vergleichbares Bild zu verschaffen. Mit dem Qualitätssicherungsverfahren wird ihnen die Möglichkeit gegeben, ein für eine bestimmte Verkehrssicherungsleistung (Beschilderung, Fahrbahnmarkierung, transportable Lichtzeichenanlagen, transportable Schutzeinrichtungen) qualifiziertes Unternehmen mit der jeweils erforderlichen Leistung zu beauftragen.

Es freut uns deshalb Ihnen mitteilen zu können, dass nach umfangreichen Überprüfungen insbesondere hinsichtlich der oben genannten Kriterien durch die Straßenausstatter-Zertifizierungsstelle (StrAusZert) die Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die verschiedenen Leistungsbereiche der Verkehrssicherung unserers Unternehmens bestätigt werden konnte und wir alle Prüfungen bestanden haben.

Für Sie als Auftraggeber einmal mehr Grund uns auch für zukünftige Projekte als verantwortungsbewussten und absolut leistungsfähigen Verkehrssicherer zu beauftragen.

Weitere Informationen sowie alle entsprechend qualifizierten Mitbewerber finden Sie unter http://www.ivst.de/favs-firmenqualifikation.html. Für Fragen steht Ihnen unsere Qualtiätssicherungsbeauftragte Frau Manetinsky-Stoll selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

2. Autorisierungssiegel für die Bearbeitung von Verkehrszeichen

Gesetzliche Vorschriften schreiben u. a. vor, dass Verkehrszeichen beschriebene Anforderungen bezüglich Material und Reflektion erfüllen müssen. Dies gilt auch für temporäre Verkehrszeichen in Baustellenbereichen. Bei unerlaubter Veränderung der VZ drohen empfindliche Bußgelder. Im schlimmsten Fall wurde bei der Aufstellung solcher Verkehrszeichen grob fahrlässig gehandelt. Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. in Hagen, von der RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung, ist darauf bedacht, die entsprechende Qualität zu gewährleisten. http://www.ivst-vz.de/start.html.

Als Verkehrssicherungsunternehmen haben wir den Anspruch eine gleichbleibende Qualität auch bei der Bearbeitung von temporären Baustellenbeschilderungen zu gewährleisten. Durch die Verleihung des Autorisierungssiegels für den zusätzlichen Geltungsbereich mehrfach verwendbarer Verkehrszeichen wurde nun offiziell bestätigt, dass wir für die gütegesicherte Überarbeitung der Sinnbilder von temporären Verkehrszeichen zugelassen sind. Die von uns überarbeiteten Verkehrszeichen erhalten eine entsprechende Kennzeichnung, wodurch insbesondere der Auftraggeber überprüfen kann, ob es sich um ein gesetzkonformes Verkehrszeichen handelt (siehe auch: http://www.ivst-vz.de/gvz_autorisierung.html).

Für unseren Auftraggeber ist damit eine entsprechende Lieferqualität gewährleistet und vor allem im Schadensfalle besteht keine Mithaftung mangels Bearbeiterzeichen. Auch empfindliche Strafen durch das willkürliche verändern von Verkehrszeichen durch unqualifizierte Unternehmen bleiben aus bzw. sind Kontrollen durch den Auftraggeber möglich ob es sich tatsächlich um ein ordnungsgemäßes Verkehrszeichen handelt.

Für Sie als Auftraggeber einmal mehr Grund uns auch für zukünftige Projekte als verantwortungsbewussten und absolut leistungsfähigen Verkehrssicherer zu beauftragen.

Weitere Informationen sowie alle entsprechend qualifizierten Mitbewerber finden Sie unter http://www.ivst-vz.de/gvz_autorisierung.html. Für Fragen steht Ihnen unsere Qualtiätssicherungsbeauftragte Frau Manetinsky-Stoll selbstverständlich gerne zur Verfügung.